Kinobesuch ab Mittwoch mit 2Gplus-Regel
Mit Wirkung zum 01.12.2021 gilt für das Land Niedersachsen im Rahmen der Corona-Pandemie Warnstufe 2. Damit verbunden ändern sich die Regelungen für den Zutritt zu Kultureinrichtungen. Für den Besuch in unseren Kinos gilt daher ab Mittwoch, den 01.12., die 2Gplus-Regel (Geimpft oder Genesen und zusätzlich ein negativer Corona-Test).
- Das Tragen einer FFP2-Maske für die Wege im Kino ist verpflichtend, am Platz darf die Maske abgenommen werden.
- Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren.
- Ausgenommen sind desweiteren Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Für diesen Personenkreis gilt als Nachweis weiterhin ein tagesaktueller, negativer Corona-Test.